Das Amt einer Honorarkonsulin/eines Honorarkonsuls ist durch seine Funktion als Mittler zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat einschließlich der jeweiligen Zivilgesellschaften geprägt. Geachtete Persönlichkeiten aus Wirtschaft oder Kultur stellen ihre fachlichen und gesellschaftlichen Erfahrungen in den Dienst des jeweiligen Entsendestaates. Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln erfüllen ihre Aufgaben im Ehrenamt. Neben den traditionellen konsularischen Kernaufgaben der Personalfürsorge für die Angehörigen des Entsendestaates unterstützen Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln insbesondere auch Unternehmen aus Industrie und Handel in ihren Aktivitäten im Entsende- sowie Empfangsstaat. Im Weiteren gehören zu ihren Aufgabenbereichen beispielsweise die Tourismusförderung, Stipendien, Gesundheitspflege oder Umweltfragen, aber auch kulturelle und entwicklungspolitische Beratung und Förderung. Viele Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln sind darüber hinaus wohltätig und sozial für ihre Entsendestaaten engagiert.

 

Hauptaufgaben von Honorarkonsul*innen sind:

  • Betreuung von Staatsangehörigen aus den Entsendestaaten,
  • Ausstellung von Pässen oder deren Verlängerung für Staatsangehörige der Entsendestaaten,
  • Ausstellung von Visa,
  • Beglaubigung von Dokumenten,
  • Unterstützung von Staatsbesuchen, Gästen und Delegationen aus den Entsendestaaten oder vice versa,
  • Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit,
  • Herstellung und Pflege von Handelsbeziehungen,
  • Organisation von Unternehmerreisen,
  • Unterstützung von Unternehmen des Entsendestaates in Deutschland,
  • Suche nach deutschen Interessenten für Unternehmensansiedlungen / Joint Venture in den Entsendestaaten,
  • Förderung kultureller und sozialer Projekte,
  • Mitarbeit bei Kultur- und Künstleraustausch,
  • Betreuung von Messen und Ausstellungen in Deutschland und den Entsendeländern,
  • Zusammenarbeit mit Ministerien, Behörden und öffentlichen Institutionen,
  • Förderung von Gemeinde- und Städtepartnerschaften.

 

Wie wird man Honorarkonsulin/Honorarkonsul?

Der Entsendestaat legt dem Auswärtigen Amt einen Wunsch zur Bestellung einer Honorarkonsulin/eines Honorarkonsuls dar und schlägt eine Kandidatin/einen Kandidaten für einen Amtsbereich vor. Die Honorarkonsulin/der Honorarkonsul soll nach den Richtlinien des Auswärtigen Amtes – neben anderen Voraussetzungen – eine allgemein angesehene, wirtschaftlich unabhängige und möglichst selbstständige Stellung sowie möglichst langjährige Beziehungen zum Entsendestaat haben.
Nach einer umfassenden Prüfung der Person und der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgt durch einen Hoheitsakt die förmliche Zulassung mit der Erteilung des Exequaturs. Von der jeweiligen Landesregierung des Bundeslandes, in dem er seinen Amtssitz hat, wird der Honorarkonsulin/dem Honorarkonsul ein Dienstausweis ausgestellt. Die Honorarkonsulin/der Honorarkonsul ist berechtigt, an einem privat zugelassenen Kfz ein CC (Corps Consulaire)-Schild zu führen.