Das Amt eines Honorarkonsuls / einer Honorarkonsulin ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Zivilgesellschaft und dem Staat, bei dem geachtete Persönlichkeiten der Wirtschaft oder Kultur ihre fachliche und gesellschaftliche Erfahrungen in den Dienst des Staates stellen. Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen erfüllen ihre Aufgaben im Ehrenamt. Neben den traditionellen konsularischen Kernaufgaben der Personalfürsorge für die Angehörigen des Entsendestaates unterstützen Honorarkonsuln staatenübergreifend insbesondere die wirtschaftliche Beratung von Industrie und Handel. Im Weiteren gehören zu ihren Aufgabenbereichen beispielsweise die Tourismusförderung, Stipendien, Gesundheitspflege oder Umweltfragen, aber auch kulturelle und entwicklungspolitische Beratung und Förderung. Viele Honorarkonsul*innen sind darüber hinaus wohltätig und sozial für ihre Entsendestaaten engagiert.
Hauptaufgaben von Honorarkonsul*innen sind:
- Betreuung von Staatsangehörigen aus den Entsendestaaten,
- Ausstellung von Pässen oder deren Verlängerung für Staatsangehörige der Entsendestaaten,
- Ausstellung von Visa,
- Beglaubigung von Dokumenten,
- Unterstützung von Staatsbesuchen, Gästen und Delegationen aus den Entsendestaaten oder vice versa,
- Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit,
- Herstellung und Pflege von Handelsbeziehungen,
- Organisation von Unternehmerreisen,
- Suche nach deutschen Interessenten für Unternehmensansiedlungen / Joint Venture in den Entsendestaaten,
- Förderung kultureller und sozialer Projekte,
- Mitarbeit bei Kultur- und Künstleraustausch,
- Betreuung von Messen und Ausstellungen in Deutschland und den Entsendeländern,
- Zusammenarbeit mit Ministerien, Behörden und öffentlichen Institutionen,
- Förderung von Gemeinde- und Städtepartnerschaften.
Wie wird man Honorarkonsul*in?
Der Entsendestaat legt dem Auswärtigen Amt einen Wunsch zur Bestellung eines Honorarkonsuls / einer Honorarkonsulin dar und schlägt einen Kandidaten / eine Kandidatin für einen Amtsbereich vor. Der Honorarkonsul / Die Honorarkonsulin soll nach den Richtlinien des Auswärtigen Amtes – neben anderen Voraussetzungen – eine allgemein angesehene, wirtschaftlich unabhängige und möglichst selbstständige Stellung sowie möglichst langjährige Beziehungen zum Entsendestaat haben.
Nach einer umfassenden Prüfung der Person und der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgt durch einen Hoheitsakt die förmliche Zulassung mit der Erteilung des Exequatur. Von der jeweilige Landesregierung des Bundeslandes, in dem er seinen Amtssitz hat, wird dem Honorarkonsul / der Honorarkonsulin ein Dienstausweis ausgestellt. Der Honorarkonsul / Die Honorarkonsulin ist berechtigt, an einem privat zugelassenen Kfz ein CC (Corps Consulaire)-Schild zu führen.